Absolute Selbstbeteiligung und Bedeutung für die PKV

Absolute Selbstbeteiligungen sind individuell und liegen je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft im Bereich zwischen 150 € bis 4500 €. Überschreitet die Selbstbeteiligung die Behandlungskosten innerhalb eines Jahres, ist die Versicherungsgesellschaft zur Zahlung verpflichtet.

Zusätzliche Eigenbeteiligungen
Zu der oben genannten Selbstbeteiligung werden zusätzliche Tarife bzw. Eigenbeteiligungen wie zum Beispiel “80% für Zahnersatz” oder “90% für Hilfsmittel” mit einkalkuliert. Diese Komponenten werden addiert und bilden die Selbstbeteiligung.

Gesetzliche Begrenzung der Selbstbeteiligung
Die Summe aller Selbstbeteiligungen für ambulante und stationäre Leistungen pro Kalenderjahr muss begrenzt sein. Ein Krankenversicherungstarif muss die ab dem 1. Januar 2009 geltenden Anforderungen nach § 193 Abs. 3 VVG erfüllen. Die Pflicht zur Versicherung wird erfüllt, wenn die Summe aller Selbstbeteiligungen 5.000 € pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

Beispiel

Sind bei einem Versicherten während eines Kalenderjahres beispielsweise 500 Euro an Rechnungen angefallen und seine private Krankenversicherung beinhaltet eine absolute Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro, dann trägt der Versicherte die ersten 300 Euro der entstandenen Arztkosten komplett selbst.

 

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