Ambulante Transporte und Fahrten

Transporte und Fahrten bei ambulanter Behandlung werden in der Regel in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Notfallbehandlung erstattet. Transporte im Zusammenhang mit Dialysebehandlung, Chemotherapie oder sonstigen Diagnosen werden ebenfalls von manchen Tarifen erstatten. Tarifabhängig können auch Transporte mit Krankenwagen, einem Taxi oder auch privat stattfinden. Dies schließt auch Aufwendungen bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit ein.

Auch die privaten Krankenversicherer geben sich teilweise, anders als man meinen möchte, recht spröde, was die Frage der Transportkosten ambulante Behandlung angeht. Immer steht auch bei den privaten Kassen die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit des Transportes im Vordergrund.

In aller Regel wird es jedoch bei der Erstattung von Transportkostenkosten, die auf ärztlichen Rat hin passierten, die als medizinisch notwendig angesehen werden können, keine Probleme geben. Kritisch wird es bei Fahrten mit dem eigenen PKW oder auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier ist es anzuraten, sich vom Arzt bescheinigen zu lassen, dass das entsprechende Transportmittel der medizinischen Notwendigkeit entsprach. Mit solch einer Bescheinigung sollte es ein Leichtes sein, von der privaten Kasse die entsprechend entstandenen, vorgestreckten Transportkosten ambulante Behandlung zurück zu erhalten. Im Übrigen weist die private Krankenversicherung hier den Vorzug auf, dass sie im entsprechenden Fall die kompletten Kosten übernimmt, auf den Patienten kommen also keine Eigenanteile zu.

Handelt es sich beispielsweise um die Krankenhausanfahrt mit einem Rettungswagen, wird der Versicherungsnehmer nicht in Vorschuss treten müssen, das Unternehmen wird sich mit der privaten Kasse in Verbindung setzen und direkt abrechnen. Das erspart dem Versicherten eine Menge an Stress.

 

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