Anschlussrehabilitation mit Kostenübernahme durch PKV

Die Anschlussrehabilitation (oder auch Anschlussheilbehandlung) ist eine qualifizierte, medizinische Maßnahme, die in einer Rehabilitationseinrichtung oder einer gemischten Anstalt (= Krankenhaus, welches neben der Akutmedizin auch Rehabilitationsmaßnahmen durchführt, siehe eigener Artikel) durchgeführt wird und den Zweck der Rehabilitation nach einer schweren Erkrankung oder Verletzung verfolgt. Einer Anschlussheilbehandlung geht in der Regel immer ein stationärer Krankenhausaufenthalt voraus.

Durchführungswege
Neben der stationären Anschlussheilbehandlung kann diese auch teilstationär oder ambulant durchgeführt werden. In der Regel dauert sie drei Wochen. Soweit der gewünschte Behandlungserfolg jedoch noch nicht eingetreten ist, sind Verlängerungen möglich.

Fristen
Eine Anschlussheilbehandlung soll unmittelbar nach dem vorangegangenen Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Sie muss somit spätestens zwei Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhausaufenthalt erfolgen. In Sonderfällen, wie vorangegangener Bestrahlung, verlängert sich diese Frist auf sechs bzw. zehn Wochen. Die Anschlussheilbehandlung wird unmittelbar durch das behandelnde Krankenhaus eingeleitet.

Kostenübernahme
Die Kosten werden in der Regel durch die gesetzliche Rentenversicherung getragen, soweit ein grundsätzlicher Anspruch auf Leistungen besteht. In allen anderen Fällen sind die gesetzlichen Krankenversicherungen zuständig, insbesondere im Rentenalter. Für Privatpatienten sind im Zweifel beide Sozialversicherungsträger nicht zuständig, da Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen und die gesetzliche Krankenversicherung zugunsten der privaten Krankenversicherung gekündigt wurde. Private Krankenversicherungen leisten allerdings nur dann, wenn der Tarif dies ausdrücklich vorsieht. Daher müssen Privatpatienten unbedingt darauf achten, dass diese Leistungen im Versicherungstarif enthalten sind.

Leistungsbeispiele
– Komplizierte Frakturen
– Krebserkrankungen
– Herzinfarkt
– Schlaganfall
– usw.

 

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Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger

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