Auszahlung der Versicherungsleistungen durch die PKV

Einen Großteil der Behandlungskosten soll die private Krankenversicherung übernehmen, wenn der Versicherte entsprechende Rechnungsbelege vorlegt. Die Belege sollten die geltenden Voraussetzungen erfüllen damit der Versicherer die Leistung übernimmt. Werden diese nicht erfüllt, ist eine Auszahlung nicht möglich.

Rechnungen und Belege
Grundsätzlich gilt, dass die Leistungsbezüge der ärztlichen Versorgung immer anhand von Originalbelegen nachgewiesen werden müssen. Kopien die z.B. per Fax oder E-Mail eingereicht werden sind nicht ausreichend. Im Originalbeleg müssen mindestens der Name des Versicherten sowie die erbrachten Leistungen aufgeführt sein. Sind die Angaben unvollständig, hat das Versicherungsunternehmen das Recht die Zahlung zu verweigern. Da im Inland aber generell ein lückenloses Belegverfahren stattfindet, wird der Versicherte hier kaum Nachweisprobleme haben. Sie müssen die vollständigen Angaben über die Namen des behandelten Patienten, die exakte Bezeichnung der Krankheiten nach der Diagnose, eine Aufstellung der Behandlungsdaten und der einzelnen Leistungen oder aber die entsprechenden Ziffern der Gebührenordnungen enthalten.

Auszahlung in der Krankenzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt zunächst einen Teil des Rechnungsbeitrags, bevor die Rechnung an den privaten Versicherer weitergeleitet wird. Tarifabhängig kann der Rechnungsbetrag beim privaten Versicherer, der nach Abzug der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung übrig bleibt, zu einem Teil oder voll erstattet werden.

 

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Verschenken Sie Ihr Geld nicht länger

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