Beginn des Versicherungsschutzes

Das im Versicherungsschein festgelegte Datum bestimmt den Beginn des Versicherungsschutzes, zumeist ist dies der erste Tag des Monats. Hierbei gilt es drei verschiedene Arten des Versicherungsbeginns zu unterscheiden –  den formellen, den materiellen und den technischen Versicherungsbeginn.

Formeller Versicherungsbeginn
Datum des rechtskräftigen und somit verbindlichen Vertragsabschlusses (z.B. bei Erhalt des Versicherungsscheins)

Materieller Versicherungsbeginn
Stichtag ab dem Moment der Leistungsübernahme für Versicherungsfälle. Dieser Moment ist in Deutschland – sollte nichts anderes vereinbart worden sein – immer 0:00 Uhr des vereinbarten Kalendertages.

Technischer Versicherungsbeginn
Stichtag, der im Versicherungsantrag vereinbart wird. Der materielle kann gegebenenfalls, z.B. aufgrund der Erfüllung von Wartezeiten, hinter dem technischen Versicherungsbeginn liegen. In dem Fall beginnt der Versicherungsschutz erst zum Zeitpunkt des materiellen Versicherungsbeginns.

Voraussetzung, dass Ihr Versicherungsschutz besteht, ist, dass Sie wahrheitsgemäße Angaben bezüglich Ihrer Risikoangaben machen. Machen Sie falsche Angaben, riskieren Sie Ihren Schutz. Dabei ist es egal, ob Sie absichtlich etwas verschwiegen haben oder dies unbeabsichtigt passiert. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Erstprämie unverzüglich mit dem technischen Versicherungsbeginn – spätestens vierzehn Tage nach Antragstellung – zu zahlen. Tun Sie das nicht, kann der Versicherer rückwirkend vom Vertrag zurücktreten.

 

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