Haus- und Primärarztprinzip für Patienten

Verhaltensregeln zum Haus- bzw. Primärarztprinzip
Tarife mit Haus- bzw. Primärarztprinzip sind günstiger. Es bedeutet, dass Patienten immer zuerst den Hausarzt aufsuchen müssen, der sie dann unter Umständen zu entsprechenden Fachärzten überweist. Dieses Prinzip gilt auch bei den gesetzlichen Krankenkassen. Grund für diese Regelung ist, dass teure Facharztbesuche vermieden werden sollen, wenn diese unnötig sind.

Als Primärarzt gelten
– Allgemeinmedizine
– Praktische Ärzte
– Notärzte
– Bereitschaftsärzte
– Zahnärzte
– Augenärzte
– Gynäkologen

In den Bedingungen der einzelnen Tarife ist genau erklärt, wie das Primärarztprinzip einzuhalten ist und ebenso werden die Konsequenzen erläutert, die eine Nichteinhaltung mit sich bringt. So kann es beispielsweise passieren, dass der Versicherer bei Missachtung nur 80% der Behandlungskosten des Facharztes übernimmt, wenn vorher keine Überweisung vom Hausarzt ausgestellt wurde. Dies umfasst dann auch sämtliche Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie die Folgebehandlungen. Diese Maßnahmen gelten allerdings nur für diesen einen Versicherungsfall, d.h. sollte der Versicherte danach erneut erkranken und hält das Hausarztprinzip ein, werden wieder 100% der Kosten von der Krankenkasse übernommen. Bei manchen Tarifen ist es allerdings auch erlaubt, eine Überweisung vom Primärarzt nachzureichen. Somit werden dann wieder die Kosten für alle Behandlungen erstattet. Es ist also immer wichtig, sich die Bedingungen genau anzuschauen, bevor man einen Facharzt aufsucht. Tarife mit Hausarztprinzip sind günstiger.

 

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