Der Ombudsmann bei Versicherungsunternehmen

Der Ombudsmann kann Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen unterstützen. Zum Beispiel wenn der Versicherungsnehmer mit der Vorgehensweise des Versicherungsunternehmens bei der Leistungsabrechnung unzufrieden ist und die Klärung mit dem Unternehmen direkt Schwierigkeiten bereitet, steht der Ombudsmann als unabhängige Schlichtungsstelle zur Verfügung. Jeder Versicherungsnehmer darf sich direkt mit einer Beschwerde an den Ombudsmann wenden. Das Verfahren ist hierbei grundsätzlich kostenfrei, bis auf Porto und Telefonkosten, sowie eventuelle Anwaltskosten. Der gerichtliche Weg steht dem Versicherungsnehmer hierbei selbstverständlich offen, in den meisten Fällen kann die Streitigkeite aber durch den Ombudsmann geklärt werden.

Der Versicherungsombudsmann ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Seine Aufgabe besteht darin, Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten beizulegen. Der Versicherungsombudsmann arbeitet für Verbraucher kostenfrei, überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers oder Versicherungsvermittlers, kann Versicherer bis zu 10.000 Euro zur Leistung verpflichten und erläutert verständlich das Ergebnis seiner Prüfung.

Das Schlichtungsverfahren
Der Ombudsmann steht bei allen Fragen zur privaten Krankenversicherung zur Verfügung. Neben der Krankenvollversicherung kann er auch bei der Krankenzusatzversicherung, der Reisekrankenversicherung sowie einer Krankentagegeldversicherungum helfen.  Ist das Vorgehen des Versicherers nicht korrekt, setzt sich der Ombudsmann für den Versicherungsnehmer ein und versucht eine Regelung für beide Parteien zu erreichen. In der Regel folgen die Versicherungsunternehmen der Empfehlung des Ombudsmanns.

 

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